Tipps für Silvester

Tipps für eine sichere Silvesterfeier

Par­ty und gu­te Lau­ne ge­hö­ren für die meis­ten Men­schen zu ei­nem ge­lun­ge­nen Jah­res­wech­sel.
Wir möch­ten ger­ne un­se­ren Bei­trag zu Ih­rer gut ge­lin­gen­den Sil­ves­ter­fei­er leis­ten.
Und zwar mit ein paar Tipps, die da­für sor­gen, dass die Feu­er­wehr nicht plötz­lich "Gas­t" Ih­rer Par­ty wir­d.

Feuerwerk:

  • Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
  • Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten und die Gebrauchsanweisung beachten!
  • Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
  • Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
  • Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
  • Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
  • Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
  • Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
  • Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.

Dekorationen und Ausstattungen:

  • Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.
  • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:

  • Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben.
  • Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

 

Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr über den Notruf 112!

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

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