Übersicht

Übersicht Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung ist eine besondere Art einer Hausordnung und regelt

  • das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall
  • die Maßnahmen, die im Brandfall durchgeführt werden

sollen.

Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben.

Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell geeignete und ausreichende Informationen an die
Angehörigen des Betriebes weiterzugeben.
Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Feuerwehr) abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind. Diese Brandschutzordnungen richten sich also an die Betriebsangehörigen und an betriebsfremde Personen.

 

Eine als geeignet und ausreichend anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.

Sie kann aber auch in Form eines individuellen Alarmplans ausgeführt werden.

 

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile und richtet sich an unterschiedliche Personenkreise:

 

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