Brandschutzordnung Teil C

Brandschutzordnung Teil C

Die Brandschutzordnung Teil C gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte und -helfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder -ingenieure).

In diesem Teil werden die konkreten Aufgaben dieses Personenkreises im Brandfall Brandschutzkräfte festgelegt.
Auch dieser Teil kann i.d.R. auf 2 bis 4 Seiten zusammengestellt werden.

 

 

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