Eine Brandschutzordnung ist eine besondere Art einer Hausordnung und regelt
- das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall
- die Maßnahmen, die im Brandfall durchgeführt werden sollen
Die Erstellung einer Brandschutzordnung ist nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben. Für Arbeitsstätten sind in Deutschland generell geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben.
Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde (i.d.R. Feuerwehr) abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind. Diese Brandschutzordnungen richten sich also an die Betriebsangehörigen und an betriebsfremde Personen.
Eine als geeignet und ausreichend anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.
Sie kann aber auch in Form eines individuellen Alarmplans ausgeführt werden.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile und richtet sich an unterschiedliche Personenkreise:
Brandschutzordnung Teil A
Teil A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage, die sich kurzfristig oder dauerhaft in dem Gebäude/dem Betrieb aufhalten (Bewohner, Beschäftigte, Besucher).
Dieser Teil hat meist die Größe einer DIN A4 Seite und sollte im Eingangsbereich und ggf. an weiteren Stellen im Betrieb gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Inhalt muss auf die Gegebenheiten des Objektes abgestimmt sein. Schlagworte und Symbole, die nicht auf das Objekt zu treffen, sind zu streichen oder betribs-/gebäudespezifische Besonderheiten (Tonfolge, Vorwahl für Amt, etc.) sind zu erfassen.
| Brandschutzordnung Teil A wie durch die DIN 14096 vorgegeben | Kombinierte Anweisungen für das Verhalten bei Brand und Unfällen | Individueller Alarmplan |
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Brandschutzordnung Teil A selbst erstellen
Einen ganz hervorragenden Service bietet die das Ingenieurbüro
hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH aus Berlin an.
Auf deren Webseite unter » www.hhpberlin.de gibt es die Möglichkeit,
eine eigene, individuelle Brandschutzordnung zu erstellen.
Über ein » Formular werden die eigenen Firmendaten eingetragen, danach kann man bei den Objektdaten wählen, ob eine BMA als Hausnotruf oder Aufschaltung zur Feuerwehr vorhanden ist, ob eine Amtsvorwahl für den Anruf bei der Feuerwehr notwendig ist und wo der Sammelplatz ist. Auch das Vorhandensein von Aufzügen oder Wandhydranten wird abgefragt
Die Brandschutzordnung Teil A wird entsprechend den eigenen Angaben individuell zusammengestellt und innerhalb weniger Minuten als PDF-Datei per Mail zugeschickt.
Das Ergebnis ist optisch hervorragend, dieser wohl einmalige Service ist kostenlos.
Brandschutzordnung Teil B
Teil B richtet sich vor allem an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten (Bewohner, Beschäftigte).
Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A.
Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, Informationen über dei im Haus befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
Die wichtigsten Informationen sollten kurz zusammengefasst werden und passen i.d.R. auf 2 bis 4 DIN A4-Seiten.
Teil B sollte Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt und der Empfang mit Unterschrift bestätigt werden.
Brandschutzordnung Teil C
Teil C gilt für Personen, denen besondere Brandschutzaufgaben übertragen worden sind (Brandschutzbeauftragte und -helfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder -ingenieure).
In diesem Teil werden die konkreten Aufgaben dieses Personenkreises im Brandfall Brandschutzkräfte festgelegt.
Auch dieser Teil kann i.d.R. auf 2 bis 4 Seiten zusammengestellt werden.
Sie haben noch keine Brandschutzordnung?
In meinem Seminar » Brandschutzordnungen erstellen erfahren Sie die wichtigsten Punkte, um für Ihren Betrieb eine dreigliedrige Brandschutzordnung zu erstellen.


