» Arbeitsschutzgesetz
§ 3, Absatz 1: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
» Arbeitsstättenverordnung
§ 4 Absatz 4: Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.
» Unfallverhütungsvorschrift
§ 4 Absatz (1): Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz ... entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss ... mindestens aber einmal jährlich erfolgen
» Berufsgenossenschaftliche Regeln
Punkt 5.2: Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.