Brandschutzordnung Teil B

Brandschutzordnung Teil B

Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich vor allem an Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten (Bewohner, Beschäftigte).
Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A.
Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, Informationen über dei im Haus befindlichen Melde- und Löscheinrichtungen und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.

Die wichtigsten Informationen sollten kurz zusammengefasst werden und passen i.d.R. auf 4 bis 10 DIN A4-Seiten.
Teil B sollte den Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt und der Empfang mit Unterschrift bestätigt werden.

 

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