Brandschutzordnung Teil A

Brandschutzordnung Teil A

Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage, die sich kurzfristig oder dauerhaft in dem Gebäude/dem Betrieb aufhalten  (Bewohner, Beschäftigte, Besucher).
Dieser Teil hat meist die Größe einer DIN A4 Seite und sollte im Eingangsbereich und ggf. an weiteren Stellen im Betrieb gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Inhalt muss auf die Gegebenheiten des Objektes abgestimmt sein. Schlagworte und Symbole, die nicht auf das Objekt zutreffen, sind zu streichen oder betriebs-/gebäudespezifische Besonderheiten (Tonfolge, Vorwahl für Amt, etc.) sind zu erfassen.

 

Brandschutzordnung Teil A selbst erstellen

Einen ganz hervorragenden Service bietet das Ingenieurbüro hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH aus Berlin an.

Auf deren Webseite unter  www.hhpberlin.de gibt es die Möglichkeit, eine eigene, individuelle Brandschutzordnung zu erstellen.

Über die Kachel "BSO-Genarator" werden die eigenen Firmendaten eingetragen, danach kann man bei den Objektdaten wählen, ob eine BMA als Hausnotruf oder Aufschaltung zur Feuerwehr vorhanden ist, ob eine Amtsvorwahl für den Anruf bei der Feuerwehr notwendig ist und wo der Sammelplatz ist. Auch das Vorhandensein von Aufzügen oder Wandhydranten wird abgefragt.

Die Brandschutzordnung Teil A wird entsprechend Ihren Angaben individuell zusammengestellt und Ihnen innerhalb weniger Minuten als PDF-Datei per Mail zugeschickt.

Das Ergebnis hervorragend, dieser wohl einmalige Service ist kostenlos.

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